Wichtige Hinweise und Vertragsbedingungen für deinen Tandemflug

1. Die Beförderung von Personen und alle damit verbundenen Dienstleistungen auf Grundlage dieses Flugscheines unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere dem Luftfahrtgesetz, den jeweils geltenden Tarifen sowie den in diesem Flugschein festgelegten Bedingungen.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Luftfahrtgesetz die Haftung des Beförderers auf eine Haftung für den Tod des Fluggastes oder dessen
Körperverletzung, sowie für den Verlust oder eine Beschädigung an Sachen die der Fluggast an sich trägt oder mit sich führt beschränkt ist.

3. Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen, deren Haftung auf die Versicherungssumme eingeschränkt ist.

4. Die Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH, das jeweilige Unternehmen oder der jeweilige selbständige Tandempilot (erkennbar am
Stempel auf dem Vertrag), haften als Beförderer nur entsprechend den Bestimmungen der §§ 156 ff LFG. Der Beförderer haftet gem. § 156 Abs. 2 LFG bis zu einem dort normierten Betrag von derzeit 128.821,00 SZR je Fluggast ohne Rücksicht darauf, ob ihn oder seine Leute ein Verschulden trifft. Für einen diesen Betrag übersteigenden Betrag haftet er jedoch dann nicht, wenn der Schadenseintritt nicht auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist oder ausschließlich auf ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten oder Unterlassen eines Dritten. Trifft den Passagier ein (Mit-)Verschulden, so ist der Schaden verhältnismäßig zu tragen.

5. Für Sachschäden an persönlichen Gegenständen des Passagiers wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen der
Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH oder ihrer Leute gehaftet. Brillen, Schmuck, Uhren, Kameras, oder Geld sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten Gegenständen ist untersagt und von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

6. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten und Bevollmächtigten der Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH.

7. Die Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH oder der jeweilige Beförderer ist nach besten Kräften bemüht einen Fluggast möglichst
pünktlich und zum vereinbarten Termin zu befördern. Die angegebenen Flug- bzw. Verkehrszeiten sind jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrages und
unterliegen Änderungen ohne Vorankündigung, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises entsteht. Dasselbe gilt auch für die vorgesehene Flugroute, Flugzeit und die vorgesehenen Landeplätze, die insbesondere aus Sicherheits-, Wetter- und sonstigen triftigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf Schadenersatz geändert werden können.

8. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges zu bezahlen.

9. Die Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH oder der jeweilige Beförderer haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender
Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes herrühren und auch nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.

10. Der Fluggast bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition. Er ist verpflichtet zur angegebenen Zeit am Abflugort zu erscheinen. Der
Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung, sowie während des Fluges, den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichterscheinen des
Passagiers zum vereinbarten Flugtermin bewirkt den Verlust des Anspruches auf den Passagierflug. Sofern vorab kein fester Flugtermin vereinbart ist, gilt das Flugticket für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum, in welchem der Flug während der offiziellen Flugbetriebszeit der Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH durchgeführt werden kann. Der Passagier ist verpflichtet, den Tandempiloten darauf hinzuweisen,
wenn er:

  • innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung oder ähnliches);
  • innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem) in ärztlicher Behandlung war oder ist;
  • innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinsstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran
    noch leidet;
  • innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.

11. Der Passagier verpflichtet sich den jeweiligen Witterungsverhältnissen angepasste Bekleidung und Schuhwerk zu tragen. Dabei wird auf einen entsprechenden Wind und Kälteschutz (Handschuhe) und auch festes Schuhwerk besonders hingewiesen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es zu einer Verschmutzung kommen kann, es können jedoch keine Ansprüche daraus abgeleitet werden.

12. Obwohl ein Tandemflug im allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, wird bestätigt, über die eventuellen Unfallgefahren des Tandemfluges informiert worden zu sein, insbesondere darüber, dass auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, insbesondere beim Start und der Landung, unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen u.v.m.) passieren können. Dieses allgemeine Verletzungsrisiko bei der Start- Flug- und Landephase kann sich durch windbedingten Einfluss, welcher zu einem unruhigen Flugverlauf und auch zu einer harten Landung führen kann, erhöhen. Schließlich ist dem Passagier auch bewusst, dass das Extremrisiko darin besteht, dass ein Absturz auch zum Tod führen kann.

13. Kein Angestellter oder Bevollmächtigter der Flugschule Kössen GmbH bzw. Outdoor Kaiserwinkl GmbH ist berechtigt, Bestimmungen dieses Vertrages
zu ergänzen, abzuändern oder aufzuheben. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.

14. Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch den Beförderer vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken zu.

15. Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Kössen zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.